Kommt die Rentenversicherungspflicht für Selbständige?

Die Altervorsorge als Pflichtsicherung für Freiberufler soll bald Wirklichkeit werden

Die Idee, Selbständige und Freiberufler zur Altersvorsorge zu verpflichten, geistert bereits seit einigen Jahren ohne Konsequenz durch Berlin. Bundessozialminister Hubertus Heil kündigte nun bis Ende 2019 einen Gesetzentwurf an, der Selbständige zur Altersvorsorge verpflichtet.

Der Grund:
Wir haben rund 3 Mio. „Einzelkämpfer“ unter den Selbständigen im Land, wovon die Hälfte nicht oder nicht ausreichend fürs Alter vorgesorgt hat. Über die Grundsicherung, eine Art Sozialhilfe für Rentner, kommt die Gesellschaft bereits heute für Selbständige im Ruhestand auf, die – meist bedingt durch niedrige Einkommen – nicht selbst für eine auskömmliche Altersvorsorge sorgten. Dieses Problem möchte der Gesetzgeber natürlich eindämmen.
Selbständige sollen dann die Wahl zwischen der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) und einer Basisrentenversicherung haben. Der Beitrag wird sich stark an der GRV orientieren. Das würde bedeuten, dass Sie gemäß aktuellem Beitragssatz 18,6 % Ihres jährlichen Einkommens nachweislich in einer der genannten Altersvorsorgeformen einzahlen müssen. Im Zweifelsfall ist Bemessungsgrundlage wohl Ihr Gewinn.
Sowohl die GRV als auch die Versorgungswerke kennen Mindestbeiträge und Höchstgrenzen, welche bei höheren Einkommen zum Problem werden, da eine Begrenzung der Beitragshöhe auch eine Begrenzung der zu erwartenden Rente bedeutet. Und dann die Frage: Für welchen Lösungsweg soll man sich entscheiden?

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