Passt Ihre Versicherungssumme zur Wohngebäudeversicherung?

Passt Ihre Wohngebäudeversicherung zur Versicherungssumme?

Ihre Wohngebäudeversicherung wird teurer

Wir wissen noch nicht wie stark die Prämie für Ihre Wohngebäudeversicherung angepasst wird. Aber wir möchten Sie frühzeitig darauf vorbereiten, dass eine Anpassung kommt und dann wohl auch etwas deutlicher ausfällt, als dies üblich ist.

Der Grund liegt in den teils extremen Preissteigerungen bei Baumaterialien, z.B.:

  • Konstruktionsholz + 83 %
  • Dachlatten + 45%
  • Bauholz + 38%…

und das kann man so auf nahezu alles Baumaterial übertragen. Es ist daher ausgesprochen sicher, dass der Baupreisindex 2023 sehr stark angehoben wird. Dieser Anpassungsfaktor wirkt sich direkt auf Ihre Versicherungsprämie aus. Ihre Wohngebäudeversicherung ist eine Neuwertversicherung, die Sie auf Basis des gleitenden Neuwerts entschädigt (Stichwort „Wert 1914“). Dadurch haben Sie stets die Sicherheit, korrekt und in ausreichender Höhe versichert zu sein.

Salopp ausgedrückt: Ist Ihr Haus komplett zerstört, wird Ihnen ein neues in selber Art und Güte hingestellt

Egal, was das dann auch immer kosten mag und inkl. Unterversicherungsverzicht! Diese Sicherheit scheint uns nicht nur in der heutigen Zeit ausgesprochen wertvoll. Nachdem Ihnen die Information des Versicherers über die Erhöhung des Anpassungsfaktors zugegangen ist, haben Sie grundsätzlich das Recht, binnen eines Monats schriftlich zu widersprechen. Ihre Versicherung bleibt auch dann eine Neuwertversicherung zum bisherigen Beitrag, allerdings mit einer Versicherungssumme, die sich aus der Versicherungssumme 1914 multipliziert mit 1/100 des Baupreisindexes für Wohngebäude ergibt, der im Mai des Vorjahres galt. Damit entfällt der Unterversicherungsverzicht.

Passt Ihre Versicherungssumme zu den aktuellen Preissteigerungen am Markt?

Fehler in der Versicherungssummenberechnung (auch bei Teilschäden) schlagen dann ebenso durch, wie Preissteigerungen in der Zukunft. Sie müssen dann den fehlenden Teil der nicht mehr durch die Versicherung gedeckt ist, selber tragen. Wie schnell es beim Haus fünfstellig werden kann, wissen Sie selbst.

Was ist eine Unterversicherung?

Ein Versicherer setzt voraus, dass z. B. in Ihrer Gebäudeversicherung Ihre Gesamtwerte abgesichert sind. Daher muss die Versicherungssumme zu den tatsächlich vorhandenen Neuwerten passen. Gibt es hier eine Differenz und die Versicherungssumme ist eigentlich zu niedrig gewählt, zahlt der Versicherer auch nur diesen entsprechenden prozentualen Anteil am Gesamtwert. Haben Sie 100.000 Euro, bräuchten durch Preissteigerungen aber eigentlich 130.000 Euro, werden Sie auch bei einem Schaden nur in diesem Verhältnis entschädigt. Den Rest des Schadens müssen Sie selbst tragen.

Wir können Ihnen daher nur wärmstens ans Herz legen, auf diesen Widerspruch zu verzichten. Sie gehen damit ein aus unserer Sicht unkalkulierbares Risiko ein. Gerne prüfen wir für Sie, welche Alternativen der Markt bietet. Kontaktieren Sie uns bitte, bevor Sie Schritte einleiten, die sich evtl. nicht mehr korrigieren lassen. Unser Team steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite: Kontaktieren Sie uns!

KONTAKTIEREN SIE:

Anja Proske
Anja Proske
E-Mail: aproske@hbuettner.de
+49 (0) 4102-77953-56

Diese Information ist eine unverbindliche Übersicht und Orientierungshilfe. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der berücksichtigten Tarif-, Beitrags- und Leistungsdaten und allgemeinen Hinweise.
Ihre Interessen – unsere Bitte: Einstellung neuer Mitarbeiter, Umzug des Betriebs (auch in Teilen), neue Anschaffungen, die Auswirkung auf die Versicherungssumme haben können, bauliche Veränderungen an Gebäuden, Vorhandensein ungewöhnlich großer Lagerbestände, Aufnahme von Export in neue Länder, Steigerung des Umsatzes, Erweiterung Ihres Geschäftsfelds um neue Angebote, Einstellung eines neuen Geschäftsführers, Gründung von Tochterfirmen, Aufnahme neuer Gesellschafter etc.: All diese Veränderungen können – müssen aber nicht – zu Veränderungen beim Versicherungsschutz führen. Dazu informieren können wir Sie aber nur, wenn Sie uns dies (möglichst schon im Vorfeld) mitteilen.