17 Aug Rundum sicher radeln!
Das sollten Sie zu den elektromobilen Zweirädern wissen…
Keine andere Jahreszeit lädt mehr dazu ein, das komplette Freizeitgeschehen nach draußen zu verlegen, als der Sommer. In diesem Jahr vermutlich noch stärker. Besonders Fahrradausflüge sind bei allen Generationen beliebt: Radfahren ist gesundheitsfördernd, umweltschonend, kostengünstig und macht Spaß!
Besonders im Trend bei Alt und Jung: die elektrobetriebene Variante! Fahrräder mit Zusatzmotor etablieren sich als feste Größe im Straßenbild. Ein wichtiger Punkt ist die Frage nach dem Versicherungsschutz. Während sogenannte Pedelecs mit gewöhnlichen Fahrrädern gleichgestellt und Schadenersatzansprüche Dritter in der Regel von den Privathaftpflichttarifen abgedeckt werden, benötigen S-Pedelecs sowie E-Bikes hierzulande ein Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder. Auch gegen die Gefahren, welche die aktive Nutzung für das Fahrrad selbst mit sich bringt, können wir Ihnen zum Beispiel mit einer Fahrradvollkasko besten Schutz anbieten. Lassen Sie uns einfach wissen, wenn Sie weitere Informationen wünschen. Wir sind für Sie da!
Hätten Sie es gewusst?
Für ein Pedelec besteht weder Kennzeichen-, noch Führerschein-, noch Haftpflicht-Versicherungspflicht. Es besitzt lediglich eine Trethilfe, die auf 25 km/h begrenzt ist.
S-Pedelecs gelten als Kleinkrafträder, sind ebenso mit einem Hilfsmotor (bis 45 km/h) ausgestattet, benötigen jedoch eine Betriebserlaubnis und sind kennzeichen-, versicherungs- und führerscheinpflichtig (Klasse M). Für das eigentliche E-Bike (tretunabhängiger Antrieb bis 45 km/h) gilt Selbiges.
Birgitta Dierk
E-Mail: bdierk@hbuettner.de
Tel.: +49 (0) 4102-77953-22