Was von der Rente übrig bleibt!

Obwohl Frau R. ihr Leben lang ein gutes Einkommen hatte, nie arbeitslos war oder ihr Berufsleben durch Krankheit oder Kindererziehungszeiten unterbrechen musste, hat sie im Alter keine 1.000 Euro zur Verfügung.

In manchen Ecken des Landes wird Wohnen UND Leben nun nicht mehr möglich sein.

Ausschließlich eine zusätzliche selbstmotivierte Altersvorsorge- egal in welcher Schicht – sichert einen dritten Lebensabschnitt in gewohnten finanziellen Verhältnissen. Im Zuge der anschließenden Einführung des Alterseinkünftegesetzes in 2005 wurde auch eine stufenweise Anhebung des zu versteuernden Anteils der Rente eingeführt. Ab dem Jahr 2040 werden Renten zu 100 % steuerpflichtig sein.

Ein Beispielfall*:

Melanie R., geb. 1973, alleinstehend, keine Kinder, aktuelles Gehalt: 3.000 Euro brutto bzw. 1.881 Euro netto, Renteneintritt zum 67. Lebensjahr, keine weitere Absicherung

Altersrente (brutto) 1.186,37 Euro
./. Steuer und Soli 71,92 Euro
./. Krankenkassenbeitrag 86,61 Euro
./. Pflegeversicherung 27,88 Euro
Altersrente (netto) 999,96 Euro

Unser Beispiel zeigt deutlich auf, wie man selbst bei einem guten Einkommen mit einer Bauchlandung in den dritten Lebensabschnitt starten kann. Nehmen Sie dieses Problem nicht auf die leichte Schulter und sprechen Sie es auch bei Angehörigen an. Wir stehen gerne zu allen Fragen zu Altersvorsorge, Renteninformation, Zinstief, etc. zur Verfügung.

Sie haben Fragen zu einem Thema? Kontaktieren Sie uns, wir sind gerne für Sie da!

 

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Birgitta Dierk
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*Die hier genannten Werte sind Näherungswerte, die weder auf Veränderungen im Einkommen noch auf die steuerliche bzw. sozialabgabentechnische Behandlung von Renten eingehen. Eine genaue Ermittlung kann nur auf Basis Ihres persönlichen Versicherungsverlaufs in der gesetzlichen Rentenversicherung erstellt werden!